Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,34260
OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06 (https://dejure.org/2006,34260)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25.05.2006 - 3 W 9/06 (https://dejure.org/2006,34260)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25. Mai 2006 - 3 W 9/06 (https://dejure.org/2006,34260)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,34260) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 § 28
    Anforderungen an die Berechenbarkeit des Verteilerschlüssels in einem Sonderumlagenbeschluss

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03

    Sonderumlage; Eigentümerbeschluss; Hecke; Grenzhecke; Garten; Gartenteil;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06
    Soll eine Sonderumlage erhoben werden, setzt die Zahlungspflicht einen Eigentümerbeschluss über den Gesamtbetrag der Umlage und über dessen betragsmäßige Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer voraus (BayObLG, Beschluss vom 18.03.2004, ZMR 2005, 377 ff.; Beschluss vom 07.11.2002, ZMR 2003, 360 f.; Beschluss vom 23.04.1998, NZM 1998, 918 f.).

    Dass demgegenüber in den TOP 4.2.1 und 4.2.2 jeweils nur von Circa-Beträgen die Rede ist, ist insoweit unschädlich, da damit erkennbar nur zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass sich die Höhe der Umlage - richtigerweise (vgl. etwa. BayOblG, Beschluss vom 18.03.2004, ZMR 2005, 377 ff.) - am geschätzten Bedarf orientierte.

  • BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 97/02

    Eigentümerbeschluss über Sonderumlage - fehlender Verteilungsschlüssel -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06
    Soll eine Sonderumlage erhoben werden, setzt die Zahlungspflicht einen Eigentümerbeschluss über den Gesamtbetrag der Umlage und über dessen betragsmäßige Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer voraus (BayObLG, Beschluss vom 18.03.2004, ZMR 2005, 377 ff.; Beschluss vom 07.11.2002, ZMR 2003, 360 f.; Beschluss vom 23.04.1998, NZM 1998, 918 f.).

    Der Antragsteller beruft sich insoweit auf die Entscheidung BayObLG, Beschluss vom 07.11.2002, ZMR 2003, 360 f.

  • KG, 21.08.2002 - 24 W 366/01

    fehlende Errechenbarkeit der Sonderumlage; Kostenentscheidung im WEG-Verfahren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06
    Es wäre nämlich unnötige Förmelei, einen wirksamen Beschluss zu verneinen, wenn alle beteiligten Wohnungseigentümern den von einer Umlage auf sie entfallenden Betrag leicht errechnen können (BayObLG, Beschluss vom 21.08.2002, ZMR 2002, 971 ; Beschluss vom 20.11.2002, ZMR 2003, 365 f.).

    Eine der Entscheidung des BayObLG vergleichbare Konstellation liegt im Übrigen auch der Entscheidung KG Berlin, Beschluss vom 21.08.2002, NJW-RR 2002, 1591 zugrunde.

  • BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Sonderzahlung oder Sonderumlage

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06
    Soll eine Sonderumlage erhoben werden, setzt die Zahlungspflicht einen Eigentümerbeschluss über den Gesamtbetrag der Umlage und über dessen betragsmäßige Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer voraus (BayObLG, Beschluss vom 18.03.2004, ZMR 2005, 377 ff.; Beschluss vom 07.11.2002, ZMR 2003, 360 f.; Beschluss vom 23.04.1998, NZM 1998, 918 f.).

    Ausnahmsweise genügt es aber, dass der geschuldete Betrag von den Wohnungseigentümern ohne weiteres selbst errechnet werden kann (BayObLG, Beschluss vom 11.03.1998, ZMR 1998, 445; Beschluss vom 23.04.1998, NZM 1998, 918 f.).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 3 Wx 546/97

    Auslegung einer Teilungserklärung - Sondereigentum an Fenstern

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06
    Regelt die Teilungserklärung generell die "Kosten der jeweils zugeordneten Balkone", so besteht kein Anlass für eine Kostentrennung (a.A. OLG Düsseldorf - 3 Wx 546/97 - 12.01.1998 - ZMR 1998, 304).«.
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01

    Fertigstellung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06
    Es wäre nämlich unnötige Förmelei, einen wirksamen Beschluss zu verneinen, wenn alle beteiligten Wohnungseigentümern den von einer Umlage auf sie entfallenden Betrag leicht errechnen können (BayObLG, Beschluss vom 21.08.2002, ZMR 2002, 971 ; Beschluss vom 20.11.2002, ZMR 2003, 365 f.).
  • OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02

    Wohnungseigentumsrecht: Kein Bereicherungsanspruch wegen überzahlter

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06
    Hat ein Wohnungseigentümer für ein Wirtschaftsjahr Vorauszahlungen geleistet, kann er eine Erstattung erst dann verlangen, wenn und soweit die durch Beschlussfassung der Eigentümerversammlung genehmigte oder gerichtlich festgesetzte Jahresabrechnung ein Guthaben ausweist (OLG Hamm, Beschluss vom 08.05.1998, ZMR 1998, 592 ff.; KG, Beschluss vom 06.02.1989, WE 1989, 138 f., OLG Hamm, Beschluss vom 25.03.2004, NJW-RR 2005, 238 f.), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01

    Der Gemeinschaftsordnung widersprechende Sonderumlage für Teileigentumseinheiten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06
    Die fehlende Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung für eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels führt nicht dazu, dass Beschlüsse über die Finanzierung konkreter Einzelmaßnahmen nichtig sind, wenn ein falscher Kostenverteilungsschlüssel zugrunde gelegt wird (BayObLG, Beschluss vom 27.02.2003, ZMR 2003, 590 f.; Beschluss vom 31.07.2003, ZMR 2003, 950 f.; Beschluss vom 04.04.2001, ZMR 2001, 822 ).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 3 Wx 187/01

    Wohnungseigentum - Sonderumlage - Zahlungspflicht des Erwerbers ab Entstehen der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06
    Das ist (jedenfalls) dann der Fall, wenn der Beschluss den Umlageschlüssel bezeichnet und jeder Wohnungseigentümer danach den von ihm zu zahlenden Betrag ausrechnen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2001, ZMR 2002, 144 ff.).
  • BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 125/03

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines dem geltenden

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06
    Die fehlende Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung für eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels führt nicht dazu, dass Beschlüsse über die Finanzierung konkreter Einzelmaßnahmen nichtig sind, wenn ein falscher Kostenverteilungsschlüssel zugrunde gelegt wird (BayObLG, Beschluss vom 27.02.2003, ZMR 2003, 590 f.; Beschluss vom 31.07.2003, ZMR 2003, 950 f.; Beschluss vom 04.04.2001, ZMR 2001, 822 ).
  • OLG Hamm, 08.05.1998 - 15 W 83/98

    Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf

  • BayObLG, 27.02.2003 - 2Z BR 135/02

    Wohnungseigentum: Erledigung der Hauptsache bei mehreren nicht verbundenen

  • BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 7/98

    Anforderungen an einen Eigentümerbeschluss, der von einem Wohnungseigentümer die

  • BayObLG, 18.04.1974 - BReg. 2 Z 8/74
  • LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 19/14

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Hauptsacheerledigung durch

    Es genügt, den Gesamtbetrag der Umlage zu beschließen, wenn die Einzelbeträge nach dem allgemeinen Verteilungsschlüssel durch einfache Rechenoperation eindeutig bestimmbar sind (OLG Braunschweig, ZMR 2006, 787).
  • AG Hamburg-Blankenese, 27.04.2015 - 539 C 21/14

    Kein Beschluss "auf Basis des noch zu verhandelnden Angebots"!

    Die Verwaltung kann sich auch nicht erfolgreich auf die Entscheidung des OLG Braunschweig (ZMR 2006, 787) berufen.
  • LG Koblenz, 24.04.2017 - 2 S 58/15
    Denn bei der Erhebung einer Sonderumlage darf eine betragsmäßige Festsetzung nur dann ausnahmsweise fehlen, wenn die geschuldeten Einzelbeträge nach objektiven Maßstäben eindeutig bestimmbar sind und von den Wohnungseigentümern selbst, etwa mittels Taschenrechner, errechnet werden können (KG NZM 2002, 873, Rn. 8, OLG Hamm ZMR 2009, 61, 62, Rn 40; BayObLG NZM 1998, 337, Rn. 9; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 90, 91, Rn. 18; OLG Braunschweig ZMR 2006, 787).
  • AG München, 23.01.2020 - 483 C 9855/19

    Sonderumlagenbeschluß, Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft, Einzelner

    Es wäre nämlich unnötige Förmelei, einen wirksamen Beschluss zu verneinen, wenn alle beteiligten Wohnungseigentümer den von einer Umlage auf sie entfallenden Betrag leicht errechnen können (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. Mai 2006, 3 W9/06, ZMR 2006, 787 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht